Zivilrecht

Neben dem Notariat und unseren fachanwaltlichen Qualifikationen liegt die fachliche Ausrichtung unserer Kanzlei klar im Bereich des Zivilrechts.

Dies umfasst die Rechtsgebiete

  • Vertragsrecht (inklusive Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  • Forderungsmanagement
  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Internetrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht

So vertreten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen im Rahmen von

  • Kaufverträgen
  • Dienstverträgen
  • Miet- und Pachtverträgen
  • Werkverträgen

Dies sowohl im Verhältnis Unternehmer zu Verbraucher wie auch im Bereich von Unternehmer zu Unternehmer/Subunternehmer.

Aufgrund unserer vielfachen Tätigkeit für Unternehmer und Unternehmen jeder Größe besitzen wir sowohl die notwendige Erfahrung in diesen Rechtsbereichen und deren Überschneidungen bzw. Zusammenspiel als auch den notwendigen anderen Blickwinkel im Falle der Vertretung von Verbrauchern bzw. Privatleuten.

Neben unserer anwaltlichen Vertretung Ihrer Interessen sind wir bei der Beratung vorliegender Verträge und allgemeiner Geschäftsbedingungen und der Gestaltung vertraglicher Regelungen für unsere Mandanten tätig.

Anführungszeichen
Recht ist das
Fundament des Erfolgs
 
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
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